AGB

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

§1 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände! Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Eltern oder volljährige Geschwister!) besuchen. Kinder unter 8 Jahren haben keinen Zutritt zum Festivalgelände.16- bis 18- Jährige müssen um 24:00 Uhr das Festival verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberichtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Der Personalausweis und ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.

§1a Für Besucher mit Behinderung/Rollstuhlfahrer gilt:Schwerbehinderte Besucher mit einem G (erhebliche Gehbehinderung), AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit) oder BL (Blindheit) im Ausweis bekommen für ihre Begleitperson ein Freiticket an der Abendkasse / Gästeliste / Presseakkreditierung vor dem Festivaleingang. Wichtig ist, dass der behinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte, sowie den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkzeichen verfügt.

§2 Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.

§3 Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird empfohlen gegebenenfalls Ohrenstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

§4 Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (auch Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über die gängige Car Hi-Fi-Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu verwahren. Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine weitere Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

§5 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

§6 Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind Fotokameras (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).

§7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§8 Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.

§9 Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Bestellung 4 Wochen nach Bestelleingang zu stornieren, wenn bis dahin kein kompletter Zahlungseingang zur Bestellung erfolgt ist.

§10 Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§11 Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

§12 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

§13 Beim Parken und Campen sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten.

§14 Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

§15 Die Benutzung des Park- und/oder Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

§16 Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.

§17 Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich!

§18 Der Campingplatz ist ab Donnerstag, den 23.06.2022 geöffnet. Von einer früheren Anreise bittet der Veranstalter unbedingt abzusehen. Die Abreise muss bis spätestens Sonntag, den 26.06.2022 bis 14.00 Uhr erfolgt sein.

§19 Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Gelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

§20 Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände und dem Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

§21 Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.

§22 Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Eingang ausgehändigt. Abzugeben sind sie an den dafür vorgesehenen Müllsammelstationen, die im Geländeplan eingezeichnet sind.

§23 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§24 Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.

§25 Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

§26 Die Eintrittskarten sind geprägt und somit nur mit Prägung gültig.

§27 Fundbüro ist das Rathaus Dischingen. Kontakt unter www.dischingen.de

§28 Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitsperonsal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

§29 Glas ist auf dem gesamten Festival-, also Konzert- und Campinggelände, verboten! Es finden 

§30 Recht am eigenen Bild: Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton-, Bild/Ton-Aufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Berichterstattungen in allen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bild/Ton-Trägern, sowie für Bewerbung der Veranstaltung, zu Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.